Sie
verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze oder sind nicht krankenversicherungspflichtig.
- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über
46.800 Euro
- Freiberufler, Selbständige
- Beamte (einkommensunabhängig)
- Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Studenten,
Personen die für längere Zeit ins Ausland gehen.