Wer kann sich privat versichern?

Sie verdienen über der Beitragsbemessungsgrenze oder sind nicht krankenversicherungspflichtig.

- Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen über 46.800 Euro
- Freiberufler, Selbständige
- Beamte (einkommensunabhängig)
- Ärzte im Praktikum, Beamtenanwärter, Studenten,
  Personen die für längere Zeit ins Ausland gehen.

„Onlineformular unverbindlich, individuell“

 

s